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How to change Ikk classic antrag zuzahlungsbefreiung 2020 online

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Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie per Post stellen sowie \u2013 bei vielen gesetzlichen Krankenkassen \u2013 persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, dass Sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.
Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung , die Sie aufbewahren sollten.
Für die Person mit den höchsten Einnahmen: 5.922 \u20ac (= 15 % der jährlichen Bezugsgröße). Für jede weitere Person: 3.948 \u20ac (= 10 % der jährlichen Bezugsgröße). Für jedes Kind: 8.388 \u20ac (= Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG), auch bei alleinerziehenden Versicherten.
Den Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Davon ausgenommen sind Fahrkosten. Als Schwangere müssen Sie keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.
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Sie können den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Prüfen Sie mit dem Barmer Zuzahlungsrechner, ob eine Befreiung von der Zuzahlung für Sie möglich ist.
Zum Einkommen zählen alle Einnahmen wie das Arbeitsentgelt, Rentenbezüge und Mieteinnahmen. Von dem Gesamtbetrag werden dann Freibeträge abgezogen, die sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren und sich daher jährlich ändern können.
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Wichtig: Seit der Gesundheitsreform von 2004 ist eine komplette Zuzahlungsbefreiung für Rentner nicht mehr möglich. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung direkt zu Jahresbeginn auszustellen. Diese gilt dann unter Vorbehalt des Widerrufs.
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