Erbschaftsteuererkl rung 2025

Get Form
Erbschaftsteuererkl rung Preview on Page 1

Here's how it works

01. Edit your form online
Type text, add images, blackout confidential details, add comments, highlights and more.
02. Sign it in a few clicks
Draw your signature, type it, upload its image, or use your mobile device as a signature pad.
03. Share your form with others
Send it via email, link, or fax. You can also download it, export it or print it out.

How to use or fill out Erbschaftsteuererklärung with our platform

Form edit decoration
9.5
Ease of Setup
DocHub User Ratings on G2
9.0
Ease of Use
DocHub User Ratings on G2
  1. Click ‘Get Form’ to open the Erbschaftsteuererklärung in the editor.
  2. Begin by filling in the header section, including your tax office (Finanzamt), file number (Aktenzeichen), and tax number (Steuernummer).
  3. In the first section, provide details about the deceased (Erblasser), including their name, date of birth, last residence, and nationality.
  4. Indicate the marital status of the deceased at the time of death and specify any existing wills or inheritance contracts.
  5. Proceed to list all assets and liabilities under 'Hinterlassene Vermögenswerte' and 'Nachlassverbindlichkeiten', ensuring you include all relevant values.
  6. Complete any additional sections as necessary, such as funeral costs or bequests, and ensure all required signatures are included before submission.

Start using our platform today for free to simplify your Erbschaftsteuererklärung process!

be ready to get more

Complete this form in 5 minutes or less

Get form

Got questions?

We have answers to the most popular questions from our customers. If you can't find an answer to your question, please contact us.
Contact us
In aller Regel greift das Finanzamt hier auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach 329 AO zurck, um sich bei dem Erklrungspflichtigen nachhaltig in Erinnerung zu bringen. 329 AO bestimmt dabei eher trocken, dass das vom Finanzamt festzusetzende Zwangsgeld einen Betrag von 25.000 Euro nicht bersteigen darf.
3. Wann muss ich Erbschaften beim Finanzamt anzeigen? Jeder Erwerb, welcher der Erbschaftsteuer unterliegt, ist von der Erbin oder dem Erben beziehungsweise Bedach- ten innerhalb von drei Monaten, nachdem er von dem Vermgensanfall Kenntnis erlangt hat, anzuzeigen (siehe auch die Broschre Schenken und Vererben.
Wer Vermgen erbt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen. Auch Banken, Versicherungen und Behrden melden Todesflle an den Fiskus. Es hat also keinen Zweck, den Finanzbehrden etwas zu verschweigen.
Der steuerfreie Betrag (Freibetrag) bei Erbschaften hngt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Ehepartnerinnen haben beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkelkinder von 200.000 Euro, falls deren Eltern noch leben. Bei Geschwistern liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
als Erbe sind Sie verpflichtet, das fr die Erbschaftsteuer zustndige Finanzamt ber die Erbschaft zu informieren. Diese Anzeige mssen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, vornehmen. Gleiches gilt zum Beispiel auch fr den Erwerb als Vermchtnisnehmerin bzw. Vermchtnisnehmer.
be ready to get more

Complete this form in 5 minutes or less

Get form

People also ask

Erbschaftsteuererklrung erst auf Anforderung Als Erbe haben Sie die Erbschaftsteuererklrung erst abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Die Aufforderung erfolgt im Regelfall erst nach einer ersten berschlgigen Prfung des Steuerfalls im Anschluss an die Anzeige.
Die folgenden Unterlagen und Informationen brauchen Sie fr die Erbschaftsteuererklrung: Steuernummer und steuerliche Identifikationsnummer. Todestag oder Stichtag der Schenkung. Testament oder Schenkungsvertrag. Bei beurkundeten Vertrgen das Aktenzeichen.
Fr die Erbschaftssteuererklrung gibt es keine genaue Frist. Es besteht fr Erben lediglich die Pflicht, die Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes des Erblassers zu melden. Eine Erbschaftssteuererklrung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt die Erben dazu auffordert.