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Wie lange dauert die Produktion des Personalausweises? Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die den Personalausweis ausgestellt hat.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der Rufnummer +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 erreichbar (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie den deutschen Mobilfunknetzen; kostenpflichtig aus dem Ausland).
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.
Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen. Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein.

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Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die den Personalausweis ausgestellt hat. Die Personalausweisbehörde erstellt eine Verlustanzeige.
Das geht ganz einfach über die allgemeine Sperrnummer 116 116*. Den Sperrnotruf erreichen Sie 24 Stunden am Tag. Danach sollten Sie zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gehen und melden, dass Sie Ihre Geldbörse verloren haben.
Grundsätzlich sind Verlustanzeigen bei der der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt ( z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).
Grundsätzlich sind Verlustanzeigen bei der der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt ( z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).
Wenn ein Ausweisdokument verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige des jeweiligen Ausweisdokumentes bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erfolgen \u2013 Verwaltungsgebühr: 10,00 \u20ac. Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden.