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How to edit Anmeldebescheinigung wien in PDF format online

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Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich von maximal sechs Monaten prinzipiell ein Visum. Bei einem geplanten Aufenthalt von über sechs Monaten wird grundsätzlich ein Aufenthaltstitel benötigt.
EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger genießen Visumsfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich von maximal sechs Monaten prinzipiell ein Visum. Bei einem geplanten Aufenthalt von über sechs Monaten wird grundsätzlich ein Aufenthaltstitel benötigt.
Verfahrensablauf. Die "Anmeldebescheinigung" und die "Bescheinigung des Daueraufenthalts" müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde.
Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich von maximal sechs Monaten prinzipiell ein Visum. Bei einem geplanten Aufenthalt von über sechs Monaten wird grundsätzlich ein Aufenthaltstitel benötigt.
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Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR -Bürgerinnen/ EWR -Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen.
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR -Bürgerinnen/ EWR -Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen.
Nach Vorlage der erforderlichen Dokumente und einer entrichteten Gebühr von ca. \u20ac15,- erhältst du vom zuständigen Amt eine schriftliche \u201eAnmeldebescheinigung für EU/EWR-Bürger*innen\u201c.
Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen.
Die nicht rechtzeitige Beantragung einer Anmeldebescheinigung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit Geldstrafe von 50 EUR bis zu 250 EUR zu bestrafen.

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