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Wann sollte das Formular A1 beantragt werden? In Situationen vorübergehender Entsendung oder bei Tätigkeiten, die gewöhnliche in mehreren Ländern ausgeführt werden, sollte der Antrag grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Wie lange darf eine Entsendung maximal dauern, damit weiter deutsches Recht gilt? In Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz liegt die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung bei 24 Monaten, in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kommt es auf das Abkommen an.
Was versteht man unter Entsendung? Ein \u201eentsandter Arbeitnehmer\u201c ist ein Arbeitnehmer (Frau oder Mann), der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen.
Um innerhalb der EU ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu ermöglichen, gibt es daher die sogenannte Entsenderichtlinie. Durch deren Neuregelung werden ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig stärker als bislang von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren.
In folgenden Ländern ist die Mitführung der A1-Bescheinigung gesetzlich vorgeschrieben: Mitgliedstaaten der EU/des EWR. Schweiz. Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat: u.a. Australien, USA.
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Arbeitnehmer*innen, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
Für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeitende ist der Antrag für eine A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse zu stellen. Dies gilt auch bei einer freiwilligen Versicherung und einer Familienversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist.
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt. Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird.
Das Formular A1 betrifft Arbeitnehmer, - die vorübergehend in ein anderes Land entsandt werden, - die gewöhnlich in mehreren Ländern tätig sind, - die spezifischen Berufsgruppen angehören und sich in einer grenzüberschreitenden Situation befinden (z. B. Seemann, Beamter oder Flugpersonal).
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass in Österreich eine aufrechte Sozialversicherung besteht. Arbeitet beispielsweise ein Dienstnehmer im Rahmen einer Messe für einige Tage oder auch nur einige Stunden im Ausland, müssten dafür Zahlungen in das Sozialversicherungssystem des anderen Landes geleistet werden.

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