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Die Vertragssprache \u2013 gerade auch das Englische \u2013 stellt einen Risikofaktor bei der Verhandlung und Gestaltung internationaler Verträge dar, der oftmals verkannt wird. Bei einem sensiblen Umgang mit Fremdsprachen sowie mit geeigneten Vertragsklauseln und Vertragstechniken kann dieses Risiko reduziert werden.
Die Vertragssprache \u2013 gerade auch das Englische \u2013 stellt einen Risikofaktor bei der Verhandlung und Gestaltung internationaler Verträge dar, der oftmals verkannt wird. Bei einem sensiblen Umgang mit Fremdsprachen sowie mit geeigneten Vertragsklauseln und Vertragstechniken kann dieses Risiko reduziert werden.
die vereinbarte Arbeitszeit , die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch in englischer Sprache abgefasst werden. Erst einmal spricht auch nicht das Gesetz dagegen.
Das BAG hat aber für den Fall, das tatsächlich deutsches Recht anzuwenden ist, entschieden, dass ein Arbeitsvertrag in Deutschland immer in deutscher Sprache abgefasst werden darf. Es ist keine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu übersetzen in eine Sprache, die der Mitarbeiter versteht.
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die vereinbarte Arbeitszeit , die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch in englischer Sprache abgefasst werden. Erst einmal spricht auch nicht das Gesetz dagegen.
Das BAG hat aber für den Fall, das tatsächlich deutsches Recht anzuwenden ist, entschieden, dass ein Arbeitsvertrag in Deutschland immer in deutscher Sprache abgefasst werden darf. Es ist keine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu übersetzen in eine Sprache, die der Mitarbeiter versteht.
Bei einem dem deutschen Recht unterliegenden Vertrag gelten die gleichen deutschen Auslegungsregelungen, egal ob der Vertrag in deutscher oder in englischer Sprache verfasst wird.

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