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Die Anzahl und Identität der Personen, an die untervermietet wird, die Höhe der Miete und die Info, ob die Wohnung nur teilweise oder ganz vermietet wird. Auch eine Kopie des Untermietvertrags muss auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn Sie die Zustimmung eingeholt haben, steht dem Ganzen aber nichts mehr im Weg.
Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten: Namen der Vertragsparteien, genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk), die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution, Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,
Was gehört in den Untermietvertrag? Die Namen von Haupt- und Untermieter. Die genaue Adresse der Mietswohnung, gegebenenfalls mit Stockwerk. Beschreibung der Mietsache: Welche Räume der Untermieter für sich nutzen darf und welche Räume gemeinschaftlich genutzt werden. ... Die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel.
Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten: Namen der Vertragsparteien, genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk), die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution, Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,
Die Höhe des Zuschlags ist tatsächlich begrenzt und darf maximal 25 % der vereinbarten Untermiete betragen. Das gilt, wenn die Hauptmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Tut sie dies nicht, sind höchstens 20 % möglich (LG Berlin, 07.07.

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Der Hauptmieter darf seinem Untermieter also nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Das gilt zum Beispiel, wenn er die Wohnung wieder selbst braucht. Den Grund muss er in seinem Kündigungsschreiben nennen (§573 BGB).
Die Anzahl und Identität der Personen, an die untervermietet wird, die Höhe der Miete und die Info, ob die Wohnung nur teilweise oder ganz vermietet wird. Auch eine Kopie des Untermietvertrags muss auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn Sie die Zustimmung eingeholt haben, steht dem Ganzen aber nichts mehr im Weg.
Untervermietung ist ein Mietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben.
1 Satz 2 BGB nur versagen, wenn die Mitbenutzung der Wohnung durch die weitere Person für ihn, zum Beispiel wegen einer Überbelegung der Wohnung, unzumutbar ist. Besucher sind keine Untermieter. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen.
Untervermietung ist ein Mietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben.

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